Schornsteinfeger Gruber

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Leistungen

Willkommen bei Ihrem Schornsteinfeger Gruber!

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum rund um Schornsteinfegertätigkeiten, Brandsicherheit, Energieberatung und Umweltschutz. Ihre Sicherheit und Zufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle.

Unsere Leistungen

Professionelle Schornsteinfegertätigkeiten für Ihre Sicherheit

Unser Leistungsspektrum umfasst die folgenden Schornsteinfegertätigkeiten:

Unsere Experten pflegen Ihre Schornsteinanlagen und Feuerstätten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns für individuelle Beratung und termingerechte Ausführung.

Unsere Leistungen

Sicherheitsüberprüfungen für Ihre Anlagen

Unsere umfassenden Sicherheitsüberprüfungen gewährleisten den zuverlässigen Betrieb Ihrer Anlagen und die Sicherheit Ihrer Immobilie:

Dazu gehört das Abdrücken der Abgasanlagen der Typen: P1 (Abgasleitungen), H1 (Blockheizkraftwerke, Abgasleitungen im Hochdruck), N1 und N2 (Schornsteine) mit den notwendigen Prüfdrücken und Ermittlung der Leckraten.

Wir bieten Sicherheit und Zuverlässigkeit durch unsere Expertise. Verlassen Sie sich auf uns für effiziente und sichere Anlagen.

Unsere Leistungen

Beratung und Service für Ihre Anlagen

Beratung bei Neuinstallationen: Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Planung und Installation neuer Heizungs- und Lüftungsanlagen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise für effiziente und zuverlässige Systeme.

Brandsicherheit für Ihr Zuhause und Betrieb: Unsere Dienstleistungen zur Brandsicherheit bieten Ihnen umfassenden Schutz vor potenziellen Brandgefahren:

Schützen Sie Ihre Immobilie mit unseren professionellen Brandschutzlösungen.

Vereinbaren Sie noch heute eine Beratung für mehr Sicherheit.

Unsere Leistungen

Gesetzliche Verpflichtungen professionell erfüllt

Unsere Leistungen im Bereich der gesetzlichen Verpflichtungen umfassen:

Wir bieten eine zuverlässige Partnerschaft für Kehr- und Überprüfungspläne sowie behördliche Dokumentationen.

Unsere Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen

Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern: Wir sorgen dafür, dass Ihre Rauchmelder ordnungsgemäß funktionieren und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Seit 1. Januar 2013 müssen in Bayern Neubauten und umgebaute Häuser Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren haben. Bestehende Wohnungen mussten bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden. Die jährliche Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben, oft durch externe Dienstleister.

Wir überprüfen und dokumentieren die Betriebsbereitschaft ihrer Rauchmelder für Sie!

Gashausschau nach TRGI: Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung

Hausbesitzer müssen laut TRGI die Sicherheit ihrer Gasanlagen gewährleisten. Vor der Inbetriebnahme und alle 12 Jahre sind Dichtheitsprüfungen erforderlich. Unsere jährliche Gashausschau sichert Ihre Anlage, prüft Leitungen und Absperreinrichtungen, und minimiert Risiken durch frühzeitige Schadenserkennung. Unsere Leistungen im Überblick:

Sorgen Sie mit unserer Unterstützung für die Sicherheit Ihrer Gasanlage und vereinbaren Sie noch heute Ihre Gas-Hausschau.

Unsere Leistungen

Entfernung von Vogelnestern

Wir inspizieren und beseitigen Vogelnester in Schornsteinen, um Blockaden und potenzielle Brandgefahren zu verhindern.

Gefahr durch Vogelnester im Schornstein

Verstopfte Schornsteine verhindern den Abzug von Abgasen und können lebensgefährliches, geruchloses Kohlenmonoxid in die Wohnung leiten, das die Sauerstoffversorgung im Blut beeinträchtigt. Maßnahmen zur Vermeidung:

Sichern Sie Ihr Haus vor gefährlichen Vogelnestern im Schornstein mit unserer professionellen Hilfe.

Energieberatung Gruber

Experten für Energieeffizienz

Entdecken Sie unsere umfassenden Energieberatungsdienste in Pleinfeld:

Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und optimieren Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie mit uns.

Ausstellung von Energieausweisen

Der Energieausweis (nach EnEV) bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes und ist für Mieter, Pächter und Käufer zur Einsicht erforderlich, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu gewährleisten.

Es wird zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis entschieden. Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben. Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Hier stehen wir ihnen beratend zur Seite: